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Landgericht Detmold, 3 T 211/07

Datum:
13.08.2007
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Beschwerdekammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 211/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2007:0813.3T211.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 20 II 969/07
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Erinnerung der Beteiligten zu 1.) gegen die Entscheidung der Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Detmold vom 23.5.2007 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

 
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