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Landgericht Detmold, 3 T 152/07

Datum:
08.06.2007
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 152/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2007:0608.3T152.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Detmold, 6 C 318/07
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 14.Mai 2007 wird aufge-hoben.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Warmwasserversorgung so-wie die Beheizung der von den Antragstellern im Obergeschoss links angemieteten X-Straße, #### M, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Korridor/Diele, 1 Toilette, 1 Toilette mit Bad/Dusche sowie 1 Bodenraum mit einer Wohnfläche von ca. 90 qm wiederherzustellen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Verfahrens wird auf 1.800,00 € festgesetzt.

 
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