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Landgericht Detmold, 12 O 243/07

Datum:
26.05.2007
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 243/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2007:0526.12O243.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2007 Zug um Zug gegen Herausgabe der braunen Stute C, , , nebst Eigentumsurkunde und Equidenpass, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorbezeichneten Stute in Verzug befindet.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle künftigen Aufwendungen für die Erhaltung der vorbezeichneten Stute zu ersetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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