Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Detmold, 3 T 159/02

Datum:
28.06.2002
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer III
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 T 159/02
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2002:0628.3T159.02.00
 
Tenor:

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben, soweit mit ihr die Eintragungsbewilligung der Eigentümer der zur Wohnungseigentümergemeinschaft "M-Straße 3 - 17" (Grundbücher G. Blatt 22851 bis 22911) gehörenden Wohnungs- und Teileigentumsrechte und Zustimmung der beeinträchtigten dinglichen Berechtigten, deren Rechte nach Erlass der Teilungserklärung vom 12.07.1990 und ihrer Eintragung im Grundbuch entstanden sind, verlangt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert beträgt 1.022,58 EUR.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank