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Landgericht Detmold, 8 O 105/00

Datum:
18.07.2000
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 105/00
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:2000:0718.8O105.00.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 112/00
Schlagworte:
kostenlose Weitergabe ungeöffneter Arzneimittelpackungen
Normen:
AMG § 43 Abs. 1; UWG § 1
Leitsätze:

In der Rücknahme von nicht benötigten und ungeöffneten Medikamentenpackungen von Patienten und der kostenlosen Weitergabe dieser Medikamente an andere Patienten durch einen Arzt liegt bereits kein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs i. S. d. § 1 UWG

 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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