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Landgericht Detmold, 1 O 184/99

Datum:
30.07.1999
Gericht:
Landgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 184/99
ECLI:
ECLI:DE:LGDT:1999:0730.1O184.99.00
 
Schlagworte:
Steuerberaterhonorar - Verjährung
Normen:
StBGebV § 7, StBGebV § 14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.232,49 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.01.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt .

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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