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Amtsgericht Lemgo, 9 F 201/19

Datum:
14.08.2020
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 F 201/19
ECLI:
ECLI:DE:AGLE:2020:0814.9F201.19.00
 
Schlagworte:
Scheidungsfolgenvereinbarung; Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Normen:
VersAusglG §§ 8 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 242, 141
Leitsätze:

Zur Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

 
Tenor:

.              Die am 1997 vor dem Standesamt Bad Salzuflen geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.

II.              Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

III.               Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV.               Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:

              Scheidung:              100.000,00 EUR

              Versorgungsausgleich: 5000,00 EUR

 
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