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Amtsgericht Lemgo, 18 C 89/18

Datum:
14.02.2019
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 89/18
ECLI:
ECLI:DE:AGLE:2019:0214.18C89.18.00
 
Schlagworte:
Beschädigung einer Lichtkuppel
Normen:
BGB §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1
Leitsätze:

Zur Haftung eines Minderjährigen für die Beschädigung einer Lichtkuppel auf einer Turnhalle nach gemeinsamen Spiel auf dem Hallendach und Herumspringen auf der Lichtkuppel.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 497,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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