Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Lemgo, 16 C 17/17

Datum:
13.11.2017
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 17/17
ECLI:
ECLI:DE:AGLE:2017:1113.16C17.17.00
 
Schlagworte:
Selbstbeteiligung Wohngebäudeversicherung, Leitungswasserschäden, Sondereigentum
Normen:
WEG §§16 Abs. 3, 21 Abs. 4
Leitsätze:

1. Die Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Übertragung der Kosten der Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Wohnungseigentümer für einen Leitungswasserschaden im Bereich seines Sondereigentums folgt aus § 16 Abs. 3 WEG.

2. Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Kosten der Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf den Wohnungseigentümer zu überantworten, in dessen Sondereigentum ein Leitungswasserschaden aufgetreten ist, widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn diesem keine Exkulpationsmöglichkeit vorbehalten bleibt, die Haftung mithin verschuldensunabhängig bei jeglicher Verursachung des Schadens im Bereich des Sondereigentums eingreift (in Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 14.07.2003, 16 Wx 124/03, NZM 2003, 641-642).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 17.05.2017 der Wohnungseigentümergemeinschaft L.straße in L. zu Tagesordnungspunkt 06 wird für ungültig erklärt.

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :

11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank