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Amtsgericht Lemgo, 6 AR 77/12

Datum:
16.08.2012
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Rechtspfleger in Vereinsregistersachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 AR 77/12
ECLI:
ECLI:DE:AGLE:2012:0816.6AR77.12.00
 
Schlagworte:
Idealverein, wirtschaftlicher Verein, tatsächliche Zielsetzung
Normen:
BGB § 21
Leitsätze:

Wenn in der Satzung eines zur Eintragung im Vereinsregister neu angemeldeten Vereins, dessen offensichtliches Schwerpunktthema die "Anlage von Kapital" ist, vorgegebene reine Ziele des Verbraucherschutzes lebensfremd erscheinen und im Gegenteil von den tatsächlichen Gegebenheiten her eine Teilnahme der Mitglieder bzw. Vorstände im Namen des Vereins am Wirtschaftsverkehr schlüssigerweise nur unterstellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Idealverein.

Da es auf die tatsächliche Zielsetzung des Vereins ankommt, ist in diesem Fall die Eintragung ins Vereinsregister zu untersagen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Eintragung des „V D K“, vertreten durch die gewählten Vorstände , in das Vereinsregister gemäß Anmeldung vom 24.02.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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