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Amtsgericht Lemgo, 18 C 294/07

Datum:
20.09.2007
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 294/07
ECLI:
ECLI:DE:AGLE:2007:0920.18C294.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im zweiten Geschoss in nebst Keller und Zubehör zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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