Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Lemgo, 17 C 80/90

Datum:
21.06.1990
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 80/90
ECLI:
ECLI:DE:AGLE:1990:0621.17C80.90.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Detmold, 1 S 201/90
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung von 1.000,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger darf die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder Sparkasse leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank