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Amtsgericht Detmold, 36 F 74/23

Datum:
13.12.2023
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
36 F 74/23
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2023:1213.36F74.23.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 5 UF 209/23
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin zahlt an den Antragsteller für die alleinige Nutzung der im jeweils hälftigen Miteigentum stehenden ehelichen, in der A.-straße N01, O. gelegenen Immobilie ab dem 01.06.2023 eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 400 €.

Die Antragsgegnerin zahlt an den Antragsteller eine rückständige Nutzungsentschädigung für den Zeitraum März 2023 bis einschließlich Mai 2023 in Höhe von monatlich 400 € zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2023.

Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 7.539,60 € festgesetzt.

 
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