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Amtsgericht Detmold, 33 F 287/15

Datum:
23.08.2016
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 F 287/15
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2016:0823.33F287.15.00
 
Schlagworte:
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Normen:
§ 27 VersAusglG
Leitsätze:

Ausschlussgrund kann auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz sein (hier: langjähriger sexueller Missbrauch der gemeinschaftlichen Tochter).

 
Tenor:

1.

Die am 30.05.1997 vor dem Standesamt Bielefeld unter der Heiratsregisternummer 580/1997 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

2.

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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