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Amtsgericht Detmold, 33 F 150/16

Datum:
13.06.2016
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Familiengerich
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 F 150/16
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2016:0613.33F150.16.00
 
Schlagworte:
Abänderung eines gerichtlich gebilligten Vergleichs zum Umgangsrecht
Normen:
BGB § 1684, 1696
Leitsätze:

Ein Umgangsvergleich kann nur aus triftigen, das Wohl der Kinder nachhaltig berührenden Gründen abgeändert werden.

 
Tenor:

I.                    Der Antrag wird zurückgewiesen.

II.                   Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

III.                  Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt.

 
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