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Amtsgericht Detmold, 8 C 4/12

Datum:
15.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 4/12
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2012:0615.8C4.12.00
 
Schlagworte:
Tierhalter, Tierhalterhaftung, Haustier, Schwein, Freilichtmuseum, Bissverletzung
Normen:
§ 833 BGB
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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