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Amtsgericht Detmold, 6 C 649/10

Datum:
05.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 649/10
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2011:1005.6C649.10.00
 
Schlagworte:
Waschanlage, Beweislast, Beweiswürdigung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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