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Amtsgericht Detmold, 8 C 187/09

Datum:
11.10.2010
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 187/09
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2010:1011.8C187.09.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Detmold vom 18.12.2009 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

 
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