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Amtsgericht Detmold, 8 C 392/05

Datum:
14.07.2005
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 392/05
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:2005:0714.8C392.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18% und dem Beklagten zu 82% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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