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Amtsgericht Detmold, 17 C 454/96

Datum:
31.10.1996
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 454/96
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:1996:1031.17C454.96.00
 
Schlagworte:
Sachverständigenkosten, Bagatellschaden
Normen:
§ 3 Nr. 2 PflVG, §§ 254 BGB
Leitsätze:

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn eine Beschädigung eines PKW nach dem äußeren Erscheinungsbild als geringfügig erscheint und die Reparaturkosten als Bagatellscahden (hier: 1535,41 DM) anzusehen sind.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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