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Amtsgericht Detmold, 6 C 482/94

Datum:
05.01.1995
Gericht:
Amtsgericht Detmold
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 482/94
ECLI:
ECLI:DE:AGDT:1995:0105.6C482.94.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 586,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.10.1994 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 19,5 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 80,5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gern. § 495 a ZPO abgesehen.

 
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