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Amtsgericht Blomberg, 1 Cs 37 Js 86/07

Datum:
08.05.2007
Gericht:
Amtsgericht Blomberg
Spruchkörper:
Strafrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Cs 37 Js 86/07
ECLI:
ECLI:DE:AGLIP:2007:0508.1CS37JS86.07.00
 
Normen:
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG
Leitsätze:

Die fahrlässige Begehung des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt ein vorwerfbares Nichtwissen voraus. Ein Vater, der bauliche - die Erlaubnispflicht begründende - Veränderungen an der durch seinen Sohn allein genutzten Mofa nicht bemerkt hat, ist nicht nach § 21 Abs, 2 Nr. 1 StVG zu bestrafen, wenn für ihn keine konkreten Verdachtsmomente bestanden haben.

 
Tenor:

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

 
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