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Amtsgericht Blomberg, 4 C 271/05

Datum:
23.03.2006
Gericht:
Amtsgericht Blomberg
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 271/05
ECLI:
ECLI:DE:AGLIP:2006:0323.4C271.05.00
 
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) verurteilt, als Gesamtschuldner an die Beklagte zu 1) 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juli 2005 zu zahlen.

Im weiteren wird festgestellt, dass der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) ver-pflichtet sind, der Beklagten zu 1) den ihr aufgrund des Verkehrsunfalles vom 27.05.2005 in ####5 M/H auf der L 6 entstandenen Rückstufungsschaden in der Fahrzeugvollversicherung zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 58 % dem Kläger und zu 42 % dem Kläger und der Widerbeklagten zu 2) als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger und der Widerbeklagten zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils

beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

 
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