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Amtsgericht Blomberg, 4 C 541/04

Datum:
19.07.2005
Gericht:
Amtsgericht Blomberg
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 C 541/04
ECLI:
ECLI:DE:AGLIP:2005:0719.4C541.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Kostenvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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