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Landgericht Bonn, 50 KLs 33/20

Datum:
16.04.2024
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
10. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
50 KLs 33/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2024:0416.50KLS33.20.00
 
Tenor:

1.

Der Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt A vom 12.04.2024, eingegangen am 14.04.2024, auf Fristverlängerung bis zum 15.05.2024 wird zurückgewiesen.

2.

Die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 20.05.2021, Az. 50 KLs 220 Js 228/20 – 33/20, wird aufgelöst.

3.

Die Einzelstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird erlassen.

4.

Die verbleibenden drei Einzelstrafen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung werden auf eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von

sechs Jahren acht Monaten

zurückgeführt.

 
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Rechtsmittelbelehrung

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