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Landgericht Bonn, 9 O 96/20

Datum:
22.03.2021
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 96/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2021:0322.9O96.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.757,25 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2020 zu zahlen und ihn von bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der B Bank, Zweigniederlassung der C Bank GmbH, aus dem Darlehensvertrag zur Darlehensvertragsnummer 00000000A000 in Höhe von 10.580,64 € freizustellen Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs B XX0 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXXXXX0X0XX00000 und Übertragung des dem Kläger zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeugs.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in Ziffer 1. genannten Fahrzeugs seit dem 15.07.2020 in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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