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Landgericht Bonn, 9 O 216/20

Datum:
26.03.2021
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
9. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 216/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2021:0326.9O216.20.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.477,83 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.12.2020 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte darüber hinaus verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren Aufwendungen zu erstatten, die die Klägerin anlässlich eines Amtshaftungsanspruchs ihres Versicherten Z gegen die Klägerin aufgrund eines durchgangsärztlichen Behandlungsfehlers des Beklagten vom 07.11.2017 im Kreiskrankenhaus W, X-Straße #-#, ##### W hatte und noch haben wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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