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Landgericht Bonn, 6 S 78/20

Datum:
28.01.2021
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 S 78/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2021:0128.6S78.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 206 C 233/19
 
Tenor:

einstimmig beschlossen:

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.06.2020 (206 C 233/19) nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Vorsorglich wird auf die kostenrechtliche Privilegierung der Berufungsrücknahme hingewiesen. Statt vier Gerichtsgebühren fallen nur zwei Gerichtsgebühren an, wenn durch die Berufungsrücknahme eine förmliche Entscheidung vermieden wird (KV Nr. 1222 zum GKG).

 
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