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Der die Kontrollbetreuung um den Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ erweiternde Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 08.12.2020 wird aufgehoben.
Gründe:
2Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 12.03.2021 im Wege der einstweiligen Anordnung Rechtsanwalt A zum vorläufigen Berufsbetreuer mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Heimplatzangelegenheiten, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten sowie Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt (Bl. 1317 d.A.). Infolge der notwendig gewordenen Bestellung eines Berufsbetreuers bedarf es der angeordneten Kontrollbetreuung und damit auch deren Erweiterung um den Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ nicht mehr. Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts war deshalb mit Wirkung „ex nunc“ aufzuheben.