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Landgericht Bonn, 25 Ns 49/21

Datum:
28.06.2021
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. kleine Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 Ns 49/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2021:0628.25NS49.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 651 Ls 65/20
 
Tenor:

wird auf den Antrag des Angeklagten vom 13.06.2021, eingegangen bei Gericht am selben Tag, auf Forstsetzung des Verfahrens und Vorlage an das Oberlandesgericht zur Entscheidung über seine Springrevision nach Anhörung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin des Angeklagten festgestellt, dass die Berufungsrücknahmeerklärung des Angeklagten wirksam und das Verfahren durch beidseitige Rücknahme der Berufungen rechtskräftig beendet ist.

 
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