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Landgericht Bonn, 1 O 110/21

Datum:
08.09.2021
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 110/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2021:0908.1O110.21.00
 
Tenor:

Für Recht erkannt:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.       Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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