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Landgericht Bonn, 20 O 207/18

Datum:
04.09.2019
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 207/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2019:0904.20O207.18.00
 
Tenor:

1)              Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.956,65 € nebst Zinsen von 4 % p.a. aus einem Betrag i.H.v. 12.990,00 € ab dem 31.05.2013 und bis zum 21.01.2019 sowie Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 8.956,65 € ab dem 22.01.2019 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw X Y 0,0 $$$ mit der FIN: $$$$$$##$#$####### zu zahlen.

2)              Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 808,13 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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