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Landgericht Bonn, 5 S 155/17

Datum:
17.07.2018
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 155/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2018:0717.5S155.17.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.10.2017, Az. 118 C 253/16, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger einen Betrag in Höhe von 377,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2017 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger  92 % und die Beklagte 8 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 91 % und die Beklagte 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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