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Landgericht Bonn, 2 O 20/18

Datum:
26.10.2018
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 20/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2018:1026.2O20.18.00
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.820,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 49.746,55 € seit dem 02.10.2016 und aus 74,-€ seit dem 13.12.2017 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen Schäden aus der Körperverletzung des Kindes T vom ##.##.#### in V, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche auf die Klägerin übergegangen sind.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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