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Landgericht Bonn, 8 S 170/16

Datum:
14.02.2017
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 S 170/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2017:0214.8S170.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 128 C 102/15
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 14.06.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg (128 C 102/15) unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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