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Landgericht Bonn, 6 S 38/17

Datum:
30.05.2017
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 S 38/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2017:0530.6S38.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 203 C 254/16
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Kammer weist nach Beratung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 8.03.2017 (203 C 254/16) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Auf den Verlust der Möglichkeit einer kostenmindernden Rücknahme bei einer förmlichen Entscheidung gemäß Ziffer 1222 Anlage zum GKG wird vorsorglich hingewiesen.

 
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