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Landgericht Bonn, 10 O 132/16

Datum:
26.05.2017
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 132/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2017:0526.10O132.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.854,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Kosten aus dem Verfahren vor dem Landgericht Köln, Az.: 18 O 358/15, freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und der Beklagte zu  89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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