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Landgericht Bonn, 8 S 106/16

Datum:
13.12.2016
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 S 106/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2016:1213.8S106.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 106 C 36/16
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das ihm zuletzt am 02.05.2016 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Siegburg (106 C 36/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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