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Landgericht Bonn, 1 O 460/15

Datum:
08.07.2016
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 460/15
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2016:0708.1O460.15.00
 
Schlagworte:
Verweisung auf günstigere Reparaturwerkstatt, Erledigung
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 5% und die Beklagten zu 95%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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