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Landgericht Bonn, 17 O 182/15

Datum:
18.01.2016
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
17. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 182/15
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2016:0118.17O182.15.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das von den Klägern mit der Beklagten am 01.09./19.09.2005 geschlossene Darlehensverhältnis Nr. ########## (Unterkonto -###) durch wirksamen Widerruf der Kläger in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt wurde.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.665,56 € nebst Zinsen daraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.09.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 77 % und die Beklagte zu 23 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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