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Landgericht Bonn, 7 O 74/14

Datum:
19.08.2014
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
7. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 74/14
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2014:0819.7O74.14.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.954,41 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 4/5 und die Klägerin zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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