Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bonn, 6 S 54/14

Datum:
31.07.2014
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 54/14
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2014:0731.6S54.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Euskirchen, 23 C 82/13
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Leitsätze:

Der Ausschluss des Widerrufsrechts greift gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 6 a. F. bzw. § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB n.F. bei einem Internetkaufvertrag über Heizöl.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 21.02.2014 (23 C 82/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Dieses Urteil sowie das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 21.02.2014 (23 C 82/13) sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen zu der Frage, ob § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB in der bis zum 13.06.2014 geltenden Fassung den Widerruf eines Fernabsatzvertrages über die Lieferung von Heizöl ausschließt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank