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Landgericht Bonn, 5 S 64/13

Datum:
03.06.2013
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 S 64/13
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2013:0603.5S64.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Euskirchen, 27 C 276/12
Parallelentscheidung(en):
teilweise (Bechluss vom 25.06.2013 - 5 S 64/13)
Schlagworte:
gemischte Krankenanstalt
Normen:
MB/KT §4
Leitsätze:

Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.

 
Tenor:

Die Kammer weist nach Beratung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 
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