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Landgericht Bonn, 18 O 63/12

Datum:
08.01.2013
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
18. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 63/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2013:0108.18O63.12.00
 
Schlagworte:
Vereinsausschluss, Schiedsstelle, Befangenheit, fehlerhafte Tatsachenermittlungen
Normen:
§§ 25, 32 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

1.             

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Schiedsstelle des Beklagten vom 21.09.2011, durch den der Kläger aus dem Verein ausgeschlossen wurde, unwirksam ist.

2.             

Der Beklagte wird verurteilt, die im Tenor zu 1. getroffene Feststellung in der Vereinszeitschrift des Beklagten „N“ auf einer ganzen Seite und unter Angabe der wesentlichen Entscheidungsgründe zu veröffentlichen.

3.             

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4.             

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 4.850,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

 
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