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Landgericht Bonn, 6 S 72/12

Datum:
29.11.2012
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 72/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2012:1129.6S72.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Waldbröl, 6 C 251/11
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl vom 27.03.2012 – 6 C 251/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil sowie aus dem angefochtenen Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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