Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bonn, 6 S 25/12

Datum:
15.11.2012
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 25/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2012:1115.6S25.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 201 C 294/11
Schlagworte:
Wohnungseigentumsanteile, Nebenkosten
Normen:
§ 535 BGB, § 556a BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Leitsätze:

Einmietvertrag kann nicht ohne weiteres dahingehend ausgelegt werden, das sämtliche der Wohnung Wohnungseigentumrechtlich zugewiesenen Sondernutzungsrechte Gegenstand des Mietvertrages sind.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 14.02.2012 - 201 C 294/11 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 451,10 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits der 1. und 2. Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 53% und der Kläger zu 47%.

 

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die vollstreckende Partei Sicherheitsleistung in gleicher Höhe leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank