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Landgericht Bonn, 2 O 296/11

Datum:
27.04.2012
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 296/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2012:0427.2O296.11.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

I.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.743,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2010 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 7 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 93 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil für die Beklagten vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit leisten in Höhe von 120% des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrages.

 
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