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Landgericht Bonn, 18 O 401/11

Datum:
24.04.2012
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
18. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
18 O 401/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2012:0424.18O401.11.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 4.925,17 nebst Zinsen in Höhe von 13,25% ab dem 1.7.2011 sowie eine weitere Nebenforderung in Höhe von € 459,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.9.2011 zu zahlen.

2.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 1) zu 39%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 11% und die Beklagte zu 1) zu 89%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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