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Landgericht Bonn, 10 O 341/11

Datum:
07.05.2012
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
10. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 341/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2012:0507.10O341.11.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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