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Landgericht Bonn, 9 O 342/09

Datum:
10.03.2011
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
9. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 342/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2011:0310.9O342.09.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 20.570,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 20.06.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 46 % und tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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